Verbinde dich mit uns
Älteres Ehepaar auf der Terrasse ihres Einfamilienhauses

Ratgeber

Haus im Alter verkaufen: Wohnrecht, Nießbrauch, Leibrente oder Umzug

Haus im Alter verkaufen: Wohnrecht, Nießbrauch, Leibrente oder Umzug

Das Haus wird zu groß? Umzug, Wohnrecht, Nießbrauch, Leibrente oder Schenkung: die Möglichkeiten für ältere Eigentümer im Überblick.

Das Haus ist abbezahlt, die Kinder sind längst ausgezogen, und die Treppe wird von Jahr zu Jahr beschwerlicher. Viele ältere Eigentümer fragen sich, ob sie verkaufen, bleiben oder eine Lösung dazwischen suchen sollen. Dieser Ratgeber stellt die wichtigsten Möglichkeiten vor, von Wohnrecht und Nießbrauch über die Leibrente bis zum Umzug in eine kleinere Wohnung.

Wenn das Haus zu groß wird: Eine Entscheidung mit vielen Facetten

Das eigene Haus ist für viele Menschen weit mehr als eine Immobilie. Hier sind die Kinder aufgewachsen, hier stehen der Garten, die Werkstatt, die Erinnerungen an Jahrzehnte. Gleichzeitig macht das Haus im Alter oft mehr Arbeit, als einem lieb ist. Garten, Dachrinne, Heizung und Treppen wollen gepflegt und bewältigt werden, und größere Sanierungen stehen bei vielen älteren Häusern ohnehin an.

Die Frage nach dem richtigen Weg hat deshalb immer mehrere Seiten. Es geht um Wohnqualität und Sicherheit, um finanzielle Spielräume für die kommenden Jahre und häufig auch um die Familie. Wer früh und in Ruhe plant, behält die Entscheidung selbst in der Hand. Wird erst gehandelt, wenn ein Sturz oder eine Krankheit den Umzug erzwingt, bleiben oft wenig Zeit und wenig Auswahl.

Ein guter erster Schritt ist ein offenes Gespräch mit den Angehörigen und eine realistische Immobilienbewertung des Hauses. Sie zeigt, welche finanziellen Möglichkeiten bestehen, und bildet die Grundlage für jede der folgenden Lösungen.

Verkaufen und umziehen: Der klare Schnitt mit neuen Freiheiten

Der klassische Weg ist der Verkauf des Hauses und der Umzug in eine kleinere, barrierearme Wohnung, eine Wohnanlage mit Serviceangeboten oder eine Einrichtung für betreutes Wohnen. Für viele Eigentümer bringt das eine spürbare Entlastung. Die Wohnung ist leichter zu bewirtschaften, oft zentraler gelegen und näher an Ärzten, Geschäften oder den Kindern.

Der Verkaufserlös steht vollständig zur Verfügung, etwa für die neue Wohnung, für Pflege im Alter oder als Unterstützung für die Familie. Damit der Wechsel gelingt, lohnt sich eine gute Abstimmung der Termine. Ein erfahrener Makler kann den Übergabetermin so vereinbaren, dass genug Zeit für den Umzug bleibt, und unterstützt auf Wunsch auch bei der Suche nach der passenden neuen Wohnung.

Viele ältere Verkäufer schätzen es zudem, wenn ihnen jemand die Organisation abnimmt: Unterlagen beschaffen, Besichtigungen führen, Interessenten prüfen, den Notartermin vorbereiten. Gerade wenn Angehörige weiter weg wohnen, ist diese Begleitung eine große Erleichterung.

Ein häufiger Gedanke betrifft die Reihenfolge: zuerst die neue Wohnung finden oder zuerst verkaufen? Beides hat Vor- und Nachteile. Wer zuerst kauft oder mietet, zieht ohne Zeitdruck um, trägt aber eine Weile doppelte Kosten. Wer zuerst verkauft, kennt seinen Erlös genau und kann mit dem Käufer eine längere Frist bis zur Übergabe vereinbaren. Auch ein späterer Auszug gegen eine Nutzungsentschädigung lässt sich im Kaufvertrag regeln.

Verkaufen und bleiben: Wohnrecht, Nießbrauch und Rückmiete

Nicht jeder möchte ausziehen. Für Eigentümer, die verkaufen und trotzdem im vertrauten Zuhause wohnen bleiben wollen, gibt es mehrere rechtliche Gestaltungen. Die wichtigsten im Überblick:

  • Wohnrecht: Der Verkäufer darf das Haus oder einen Teil davon weiter bewohnen, meist auf Lebenszeit. Das Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist an die Person gebunden. Vermieten darf der Berechtigte in der Regel nicht.
  • Nießbrauch: Der Berechtigte darf die Immobilie umfassend nutzen, also selbst bewohnen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Er trägt im Gegenzug meist die laufenden Kosten und gewöhnlichen Erhaltungsaufwendungen.
  • Verkauf mit Rückmiete: Der Verkäufer verkauft das Haus und mietet es auf Basis eines Mietvertrags vom neuen Eigentümer zurück.

Wohnrecht und Nießbrauch mindern den Preis, den ein Käufer zahlen wird, weil er die Immobilie für eine unbestimmte Zeit nicht selbst nutzen kann. Wie stark der Abschlag ausfällt, hängt vor allem vom Alter des Berechtigten und vom Wert der Nutzung ab. Der Käuferkreis ist zudem kleiner als bei einem gewöhnlichen Verkauf, denn viele Banken finanzieren solche Objekte nur eingeschränkt. Ein Makler mit Erfahrung in diesem Segment weiß, welche Käufer dafür in Frage kommen und wie der Wert seriös ermittelt wird.

Wichtig ist auch die Stelle, an der das Recht im Grundbuch steht. Ein Wohnrecht oder Nießbrauch an erster Rangstelle schützt den Verkäufer bestmöglich, weil es Vorrang vor später eingetragenen Grundschulden hat, etwa aus der Finanzierung des Käufers. Darüber, wie Rang, Umfang und Kostenverteilung formuliert werden, sollte der Notar ausführlich beraten.

Die Leibrente: Ein regelmäßiges Einkommen aus dem eigenen Haus

Bei einem Verkauf gegen Leibrente zahlt der Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise als lebenslange monatliche Rente an den Verkäufer. Häufig wird das mit einem lebenslangen Wohnrecht kombiniert, sodass der Verkäufer im Haus bleibt und zusätzlich ein regelmäßiges Einkommen erhält. Manche Modelle sehen auch eine Einmalzahlung zu Beginn und eine kleinere Rente danach vor.

Für Verkäufer kann die Leibrente eine Möglichkeit sein, die eigene Altersversorgung aufzubessern, ohne ausziehen zu müssen. Sie bringt aber auch Fragen mit sich, die sorgfältig geklärt werden sollten. Wie wird die Rente abgesichert, wenn der Käufer seinen Zahlungen nicht mehr nachkommt? Was passiert bei einem Umzug ins Pflegeheim? Wer trägt welche Kosten für Instandhaltung und Modernisierung? Eine solide Absicherung im Grundbuch, etwa über eine Reallast, ist hier zentral.

Neben der Leibrente gibt es weitere Modelle wie die Zeitrente mit fester Laufzeit oder den Teilverkauf, bei dem nur ein Anteil der Immobilie verkauft und für den verkauften Teil ein Nutzungsentgelt gezahlt wird. Die Bedingungen unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern. Lassen Sie solche Verträge vor der Unterschrift unabhängig prüfen.

An Kinder übertragen: Schenkung mit Vorbehalt

Manche Eltern möchten das Haus zu Lebzeiten an die Kinder übertragen, etwa um die Nachfolge zu regeln oder Freibeträge bei der Schenkungsteuer zu nutzen, die alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen. Oft behalten sie sich dabei ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor, um weiterhin abgesichert zu sein. Zusätzlich werden häufig Rückforderungsrechte vereinbart, etwa für den Fall, dass ein Kind vor den Eltern stirbt oder die Immobilie ohne Zustimmung verkauft.

Solche Übertragungen haben erhebliche rechtliche und steuerliche Folgen, auch für Geschwister und mögliche Pflichtteilsansprüche. Sie sollten deshalb immer mit einem Notar und einer Steuerberatung vorbereitet werden. Was auf die Kinder zukommt, wenn sie später eine Immobilie geerbt haben, beschreibt ein eigener Ratgeber. Dieser Ratgeber kann die Möglichkeiten nur allgemein beschreiben und ersetzt keine Beratung.

In Ruhe planen: Mit den richtigen Partnern zur passenden Lösung

Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer Gesundheit, Ihren finanziellen Wünschen, Ihrer Familie und dem Haus selbst ab. Nehmen Sie sich Zeit, die Möglichkeiten nebeneinanderzulegen, und beziehen Sie Menschen ein, denen Sie vertrauen. Für die Vertragsgestaltung bei Wohnrecht, Nießbrauch, Leibrente oder Schenkung ist der Notar der richtige Ansprechpartner, für Fragen zu Einkommen- oder Schenkungsteuer die Steuerberatung.

Ein Immobilienmakler, der Erfahrung mit älteren Verkäufern hat, ergänzt diese Beratung mit einer fundierten Wertermittlung, mit Wissen über den regionalen Markt und mit viel Geduld. Er erklärt die Schritte verständlich, nimmt sich Zeit für Fragen und bezieht auf Wunsch die Angehörigen ein.

Im IMMOMAKLER magazin stellen sich ausgewählte Immobilienmakler in Porträts und Expertenbeiträgen vor. Darin wird deutlich, wie die Büros arbeiten und welche Schwerpunkte sie setzen, und Eigentümer finden leichter einen Ansprechpartner, der zu ihrer Lebenssituation passt, ob Immobilienmakler in Neumarkt oder Immobilienmakler am Bodensee.

Weiter lesen
Nach oben